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Begehung des Jagdrevieres Dreis

Gemäß Landesjagdverordnung ist eine jährliche Begehung des Jagdreviers vorgeschrieben. Zweck der Revierbegehung ist ein Interessensaustausch zwischen Jagdgenossenschaft und jagdausübungsberechtigten Personen, der Vertreter aus Land- und Forstwirtschaft, sowie Berührte sonstiger Interessen. Unter Berücksichtigung dieser Belange wird im Anschluss die Abschussgestaltung für das kommende Jagdjahr festgelegt. Die diesjährige Begehung findet am Freitag, dem 13.03.2026 um 16.00 Uhr statt. Treffpunkt ist am Gemeindebüro in der Kirchstraße 22 in Dreis.

Die Einladung zu dieser Begehung geht an die Interessierten und Betroffenen der örtlichen Jagd.

 

Markus Hansen, Jagdvorsteher