Hinweis an die Nutzungsberechtigten der Reihengrabstätten – Sterbejahr 2000
Alle Nutzungsberechtigten der Reihengrabstätten für das Sterbejahr 2000 auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Dreis werden hiermit informiert, dass gemäß den Regelungen der Friedhofssatzung nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren die Grabstätten abzuräumen sind.
Wir bitten daher alle Nutzungsberechtigten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabdenkmäler, Einfassungen, Fundamente sowie vorhandene Anpflanzungen zu entfernen und die Grabstätten bis spätestens zum 30.03.2026 einzuebnen.
Zur Unterstützung bei der Entsorgung der Grabdenkmäler, Einfassungen und Fundamente stellt die Ortsgemeinde einen Anhänger zur Verfügung. Dieser kann für die Entsorgung der anfallenden Abbruchmassen genutzt werden. Für die entstehenden Entsorgungskosten wird ein Pauschalbetrag von 30,00 € je Grabfeld in Rechnung gestellt.
Sollten Sie wünschen, dass die Ortsgemeinde Dreis die Räumung der Grabstätte in Auftrag gibt, kann dies gegen eine Gebühr von 180,00 € pro Grabstätte (inklusive Entsorgung) erfolgen.
In diesem Fall bitten wir um entsprechende Mitteilung per E-Mail an info@gemeinde-dreis.de oder telefonisch unter 0176 / 70886891.
Christoph Thieltges, Ortsbürgermeister

